In der Übersicht finden Sie exemplarisch unsere Preise für die Führerscheinausbildung Klasse B (Stand: Februar 2011)
Fahrschule Steinle sonstige Gebühren etc.
darin enthaltene MWst. von 19%  
 Grundgebühr  115,00 €  18,36 €  Gebühr SVA ca.  44,50 €
 Gebühr bei Umschreibung  57,00 €  9,10 €  1. Hilfe-Kurz-Kursus ca.  25,00 €
 Sonderfahrt (12x) (je 45 Min.)  30,00 €  5,70 €  Sehtest ca.  5,00 €
 Fahrstunde (je 45 Min.)  30,00 €  5,70 €  Gebühr TÜV Theorieprüfung  20,83 €
 Vorstellung z. theor. Prüfung  40,00 €  6,39 €  Gebühr TÜV Theorieprüfung
 fremdländisch
 20,83 €
 Vorstellung z. prakt. Prüfung  102,00 €  16,29 €  Gebühr TÜV prakt. Prüfung  84,97 €
darin enthaltene MWst. von 7%     Führerschein ab 17!
 Übungsbögen, deutsch  29,00 €  1,90 €  Prüfungsbescheinigung  8,00 €
 Übungsbögen, fremdländisch  65,00 €  4,25 €  Auskunft VZR  4,00 € p.P.
 Übungsbuch, deutsch  29,00 €  1,90 €  Mitteilung Z FER  2,00 € p.P.
 DVD  40,00 €  2,80 €  
Der theoretische Unterricht findet mittwochs um 19.00 Uhr in der Fahrschule statt.
Es ist erforderlich, ihn 10x zu besuchen.
Anmerkungen zur Zahlungsweise:
Die Grundgebühr ist bei der Anmeldung in der Fahrschule zu bezahlen. Bitte zahlen Sie nach jeder gefahrenen Fahrstunde den erforderlichen Betrag bei Ihrem Fahrlehrer.
Sollten Sie aus irgendeinem Grunde verhindert sein, eine vereinbarte Fahrstunde einzuhalten, so bitten wir Sie, uns mindestens 48 Stunden vor dem abgesprochenen Zeitpunkt abzusagen, da wir ansonsten 2/3 des Fahrstundenpreises zu ihren Lasten berechnen müssen.
Sämtliche Prüfungsgebühren für den TÜV, wie auch die Vorstellungsgebühren für die Fahrschule müssen spätestens zwei Wochen vor der jeweiligen Prüfung in der Fahrschule / beim Fahrlehrer/ TÜV entrichtet werden, ansonsten kann die Prüfung nicht durchgeführt werden; die entstandenen Unkosten (Vorstellungs- und Prüfungsgebühr) fallen zu Ihren Lasten.
Achten Sie bitte mit darauf, dass zum Zeitpunkt der praktischen Prüfung sämtliche Kosten von Ihnen bezahlt worden sind.

Eventuelle Preiserhöhungen während der Ausbildungszeit berühren nicht die in Ihrem Ausbildungsvertrag vereinbarten Preise. Für den Fall, dass Sie Ihre Ausbildung um mehr als 12 Monate unterbrechen, müssen wir die in Ihrem Vertrag festgesetzten Preise den eventuell in dieser Zeit erhöhten Preise angleichen.