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| In der
Übersicht finden Sie exemplarisch unsere Preise für
die Führerscheinausbildung
Klasse B (Stand: Februar 2011) |
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| Fahrschule
Steinle |
sonstige Gebühren
etc. |
| darin
enthaltene MWst. von 19% |
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| Grundgebühr |
115,00 € |
18,36 € |
Gebühr SVA ca. |
44,50 € |
| Gebühr bei Umschreibung |
57,00 € |
9,10 € |
1. Hilfe-Kurz-Kursus ca. |
25,00 € |
| Sonderfahrt (12x) (je 45 Min.) |
30,00 € |
5,70 € |
Sehtest ca. |
5,00 € |
| Fahrstunde (je 45 Min.) |
30,00 € |
5,70 € |
Gebühr TÜV Theorieprüfung |
20,83 € |
| Vorstellung z. theor. Prüfung |
40,00 € |
6,39 € |
Gebühr TÜV Theorieprüfung
fremdländisch |
20,83 € |
| Vorstellung z. prakt. Prüfung |
102,00 € |
16,29 € |
Gebühr TÜV prakt. Prüfung |
84,97 € |
| darin
enthaltene MWst. von 7% |
Führerschein ab 17! |
| Übungsbögen, deutsch |
29,00 € |
1,90 € |
Prüfungsbescheinigung |
8,00 € |
| Übungsbögen, fremdländisch |
65,00 € |
4,25 € |
Auskunft VZR |
4,00 € p.P. |
| Übungsbuch, deutsch |
29,00 € |
1,90 € |
Mitteilung Z FER |
2,00 € p.P. |
| DVD |
40,00 € |
2,80 € |
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Der
theoretische Unterricht findet
mittwochs um 19.00 Uhr in der Fahrschule statt.
Es ist erforderlich, ihn 10x zu besuchen. |
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| Anmerkungen
zur Zahlungsweise: |
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Die Grundgebühr
ist bei der Anmeldung in der Fahrschule zu bezahlen. Bitte
zahlen Sie nach jeder gefahrenen Fahrstunde den erforderlichen
Betrag bei Ihrem Fahrlehrer.
Sollten Sie aus irgendeinem Grunde verhindert sein, eine
vereinbarte Fahrstunde einzuhalten, so bitten wir Sie, uns
mindestens 48 Stunden vor dem abgesprochenen Zeitpunkt abzusagen,
da wir ansonsten 2/3 des Fahrstundenpreises zu ihren Lasten
berechnen müssen.
Sämtliche Prüfungsgebühren
für den TÜV, wie auch die Vorstellungsgebühren
für die Fahrschule müssen spätestens zwei Wochen vor der
jeweiligen Prüfung in der Fahrschule / beim Fahrlehrer/
TÜV
entrichtet werden, ansonsten kann die Prüfung nicht durchgeführt
werden; die entstandenen Unkosten (Vorstellungs- und Prüfungsgebühr)
fallen zu Ihren Lasten.
Achten Sie bitte mit darauf, dass zum Zeitpunkt der praktischen
Prüfung sämtliche Kosten von Ihnen bezahlt worden sind.
Eventuelle Preiserhöhungen während der Ausbildungszeit berühren
nicht die in Ihrem Ausbildungsvertrag
vereinbarten Preise. Für den Fall, dass Sie Ihre Ausbildung
um mehr als 12 Monate unterbrechen, müssen wir die in Ihrem
Vertrag festgesetzten Preise den eventuell in dieser Zeit
erhöhten Preise angleichen. |
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